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Allgemeine Geschäftsbedingungen  Autopreisfinder (Niederlassungen D)
 (TERMS OF CONDITIONS)
Stand: 08.01.2018

A Vertragsabschluß
1. Der Käufer ist an den Auftrag bis zur Auslieferung gebunden.
2
. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den gegengezeichneten Bestellauftrag schriftlich bei „Auftragsbestätigung“ bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.
3
. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
4
. Die Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers
.

B Preis
1. Vereinbarte Preise sind 4 Monate ab Vertragsabschluß verbindlich.
2
. Liegt der vereinbarte Liefertermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß,
bedarf es für eine Preisänderung der Individualvereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer
oder Vermittler
 

C Zahlung - Zahlungsverzug 

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, fällig. Sondervereinbarung müssen schriftlich getroffen werden! Die Zahlung kann nur in bar, per bestätigter unwiderruflicher Banküberweisung oder mit unwiderruflich bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Fahrzeugs vorgenommen werden. Händler überweisen bei Bereitstellungsanzeige vor der Lieferung Zug um Zug (Fz. Papiere)
 

D Lieferung und Lieferverzug

1. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß bzw. mit Besicherung. Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden; entsprechendes ist im Auftrag zu vereinbaren.
2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Ausbleibende Lieferung seitens der Exporteure/Lieferanten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, schließen eine Haftung des Verkäufers aus (z. B. höhere Gewalt, Exportverbote, Kontingentierung etc.).
Der Verkäufer kann hier vom Liefer-/Bestellvertrag schadlos zurück treten. Es kann Ersatz vereinbart werden.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
4. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang,
Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist. Die Fahrzeuge sind i. d. R. nicht aufgetankt, ohne Warndreieck und Erste-Hilfe-Einheit. Diese können zu Eigenkosten ergänzt werden. Die Fahrzeugbeschreibung ist in der jeweiligen Landessprache verfasst.

E Abnahme

1. Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den
Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Weist der Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge nicht innerhalb von 9 Tagen beseitigt werden, kann der Käufer die Abnahme ablehnen.
3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz (15% des vereinbarten Bruttokaufpreises) wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. In diesen Fällen bedarf es auch nicht der Bereitstellung.
4. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
5. Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß den Ziffern 3 und 4 keinen Gebrauch,
kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen
angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
6. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7. Das Fernabsatzgesetz (innerhalb des BGB, z. B. Möglichkeit der Rückgabe der Fahrzeuge nach 14 Tagen) schränkt diese Rückgabe und weitere Eigenschaften ein, wenn eine speziell ausgestattete Ware auf Kundenwunsch (nur Endverbraucher) recherchiert und geliefert wird. Dies trifft auch Fahrzeuge zu, die im Auftrag des Käufers recherchiert, importiert oder zugelassen werden. Daher kann seitens des Verkäufers kein grundsätzliches Rückgaberecht bei Recherche- und Bestellaufträgen nach FernAbsG geboten werden. Bei nicht behebbaren Fahrzeugmängeln kann jedoch die Abnahme vom Käufer verweigert werden.
8. Der Verkäufer kann keine detaillierte Übereinstimmung zu deutschen Modell garantieren. Wird die Übereinstimmung garantiert, erfolgt dies schriftlich.
9. Der konkrete Liefertermin wird ca. 1-2 Wochen vor Lieferung bekannt und weitergeleitet. Während der Laufzeit der Bestellung kann i. d. R. nicht auf Lieferzeitinformationen der Hersteller zugegriffen werden.


F Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer zurückverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird der Zeitwert durch Gutachten des TÜV ermittelt. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen. Sämtliche Kosten der Rücknahme, der Zeitwertermittlung und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höher oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers verrechnet.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des
Fahrzeugbriefes allein dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der
Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer
ausgehändigt wird.

 

G Garantieregelung
1. Die Partner von autopreisfinder24 leisten Garantie/Gewährleistung analog der Werksgarantie ab dem Tag der Zulassung bzw. der Auslieferung, je nach dem was zuerst eintritt.
2. Für die Herstellergarantie ist in erster Linie der Hersteller bzw. dessen Vertragswerkstätten zuständig für die Leistungsübernahme.

 

H Haftung
1.Keine Schadensersatzpflicht des Zwischenhändlers. Die Verkäuferin hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel H unberührt.

Die Verkäuferin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Verkäuferin nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.

2. Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 1, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 1 und 2.

3. Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Käufer möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlußfrist für Mängelrechte des Käufers dar.

4. Der Verkäufer ist berechtigt bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten oder infolge von Währungsschwankungen von insgesamt über 2% nach Vertragsabschluß, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten, sofern er dies schriftlich fixiert. Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten einen neuen Vertrag auf gleicher Basis abschließen

 

I Selbstbelieferungsvorbehalt

Die Verkäuferin übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Verkäuferin für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel H unberührt. Die Verkäuferin wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Verkäuferin wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende (sofern gegeben) Gegenleistung unverzüglich erstatten.


J Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand und Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.

K Zusatzbestimmung

Bei Fahrzeugen aus dem Premiumsegment, bei Exoten, bei größeren Mengen oder Fahrzeugen aus dem Flottenbezug muss der Autopreisfinder-Car-Pool eine Anzahlung von 5% bis 30% oder eine Bürgschaft beim Lieferanten leisten. Für die eigene Absicherung ist bei Bestellung eine Anzahlung von mindestens 1.000 EUR zu leisten bzw. eine Bankbürgschaft, Akkreditiv  (L/C) oder Vergleichbares. Besondere Absprachen bzgl. der Höhe und der Sicherheiten müssen schriftlich getroffen werden. Der Zeitpunkt der Anzahlung ist maßgebend für die Bestellung und für den Lieferzeitpunkt. Es können bei Bestellungen ggf. auch zusätzliche Sicherheiten verlangt werden.
Die Anzahlung oder Besicherung wird im Bestellauftrag schriftlich angezeigt. Eine Anzahlung wird i. d. R. auf Sperrkonten eingezahlt und von der Bank an den Lieferanten überwiesen. Hiervon kann sich der Käufer bei den jeweiligen Banken erkundigen. Barzahlungen sollten durch Banken entgegengenommen werden.

Die Höhe der jeweiligen Anzahlung bzw. Besicherung hängt vom Fahrzeugtyp und Menge ab und wird im Einzelnen festgelegt! Sollte es zu einer Nichtbelieferung (z. B. Produktionsausfall der Hersteller, Lieferant hat nicht bei Hersteller bestellt etc.) kommen, wird die Anzahlung ohne Einbehalt nach Rücküberweisung des Lieferanten sofort zurückgezahlt.

Bei Exportfahrzeugen für das Ausland wird eine Anzahlung von mindestens 15 % des Nettokaufpreises fällig. Diese wird gesondert im Bestellauftrag/Kaufvertrag aufgeführt.
Verlängerungen der Garantiezeit müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Vermittlungsverträgen direkt zu den Vertrags-Händlern oder Importeuren fällt die Preisgarantie in Lieferländern ohne Preisgarantie weg.

 

 

L Unterlassungserklärung

Der (Händler-) Kunde erklärt sich bereit, die bekannt gewordenen Händler weder direkt zu kontaktieren noch sich einen Nutzen daraus zu  verschaffen.  Ebenso wenig darf er andere Händler unter Druck setzen und mit unseren Angeboten nötigen. Insbesondere wird der Kunde keine Namen, Beteiligte, Adressen, Telefonnummern, Telefaxnummern oder e-Mail Adressen der Geschäftspartner des Verkäufers/Vermittlers an Dritte weitergeben.

 

  

M Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

 

 

 Internationale Kfz-Börse und Einkaufspool
Vermittlung und Verkauf, Leasing, Finanzierung

Hadelandsveien 872

5320 Jevnaker

Norwegen


Portalverwaltung, Orga-Leitung
In der Sonnenleite 11
95349 Thurnau





   
 

Gültig auch für die angebundenen
VHM- und Autopreisfinder Agenturen
(sofern keine eigenen ausgehändigt)